Die Langschleppenprüfung ist KEINE Verbandsprüfung, sondern richtet sich nach der Prüfungsordnung des JGV Dreiländereck e. V.
Die Jagdethik weist dem Jagdhund seine Hauptaufgabe in der Arbeit nach dem Schuss zu. Daher reiht sich die Langschleppenprüfung in die Reihe der Prüfungen des JGHV und der Brauchbarkeitsprüfungen der Länder ein, die ein zuverlässiges Verlorenbringen sicherstellen.
In der Vorbereitung der Hunde auf diese Prüfung sollen Nasengebrauch gepaart mit Finder- und Spurwillen weiter gefördert werden. Zudem setzt die Arbeit auf der Langschleppe eine Wesensfestigkeit voraus, die sich in der Ruhe, in der Konzentration und im Durchhaltewillen bei der Arbeit zeigt.
Darüber hinaus soll diese interne Langschleppenprüfung Anreiz für Hundeführerinnen und -führer sein, auch über die eigentliche Ausbildungszeit und die üblichen Prüfungen hinaus weiter mit den Hunden zu arbeiten, um sie jagdlich fit zu halten.
Die Langschleppen werden über Distanzen von 800 m, 1200 m und 1500 m gearbeitet. Zu den Distanzen über 1200 m und 1500 m werden nur Hunde zugelassen, die an einem früheren Prüfungstermin bereits die 800 m- Schleppe bzw. 1200 m-Schleppe erfolgreich gearbeitet haben.
Termin
14.06.25 um Lauenburg/Elbe
Nennung
Die Meldung erfolgt auf dem Nennformular Langschleppenprüfung.
Das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Prüfungszentrale senden.
pruefungswesen@jgv-dreilaendereck.de
Nenngeld
Das Nenngeld ist mit der Meldung auf das Vereinskonto zu entrichten.
Vereinsmitglieder: € 90
Nicht-Mitglieder: 140 €
Das Nenngeld überweisen Sie bitte mit dem Verwendungszweck
“Prüfung, Datum, Hund"
auf das Konto:
JGV Dreiländereck e. V.
Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen
IBAN: DE58 2519 3331 1162 8324 00